Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geltungsbereich, Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen von Waren („Lieferungen“) und/oder die Erbringung von Leistungen („Leistungen“) gegenüber der Datokom GmbH.
Die jeweils aktuelle Fassung der AEB ist unter www.datokom.bayern abrufbar.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, die Datokom GmbH stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die nachfolgenden AEB gelten auch dann ausschließlich, wenn die Datokom GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Vertragspartners die Lieferung annimmt, ohne den Bedingungen des Vertragspartners ausdrücklich zu widersprechen.
Die AEB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AEB. Zur Wirksamkeit der Vereinbarung ist der schriftliche Vertrag mit der Datokom GmbH bzw. die schriftliche Bestätigung der Datokom GmbH maßgebend.
Angebot, Auftragsvergabe
Angebote des Vertragspartners sind in Textform (E-Mail, Fax etc.) an die Datokom GmbH zu richten.
Angebote und Kostenvoranschläge des Vertragspartners sind verbindlich und durch die Datokom GmbH nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Angebote, die vom Vertragspartner auszuarbeiten sind, sind für die Datokom GmbH unverbindlich und kostenlos.
Angebotsanfragen der Datokom GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die Datokom GmbH diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ist der Vertragspartner einen Monat an sein Angebot gebunden.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Bestellung der Datokom GmbH zu überprüfen und bei Unklarheiten, Verstößen gegen die Regeln der Technik, Verstößen gegen DIN-Normen, Änderungen technischer Vorschriften und allen sonstigen Ungereimtheiten, Widersprüchen und sonstigen Auffälligkeiten Bedenken anzumelden. Sind Abweichungen unvermeidlich, hat der Auftragsnehmer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.
Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Datenträger etc.), die dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum der Datokom GmbH. Dritten dürfen die Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung der Datokom GmbH nicht zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind ausschließlich für die in der Bestellung angegebenen Zwecke zu verwenden. Nach Zweckerreichung sind die Unterlagen unaufgefordert an die Datokom GmbH zurückzugeben.
Vertragsschluss, Änderung
Ein gültiger und verbindlicher Vertrag über die Vertragsleistungen zwischen der Datokom GmbH und dem Vertragspartner kommt durch eine schriftlich übermittelte Bestellung oder einer sonstigen schriftlichen Bestätigung durch die Datokom GmbH an den Vertragspartner zustande.
Änderungen der Bestellung durch den Vertragspartner sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Datokom GmbH zulässig.
Die Datokom GmbH ist berechtigt vom Vertragspartner im Rahmen der Zumutbarkeit Änderungen der Bestellung in Konstruktion, technischer Umsetzung und Ausführung zu verlangen. Mehr- bzw. Minderkosten sowie Liefer- bzw. Leistungstermine sind im angemessenen Verhältnis durch die Datokom GmbH anzupassen.
Liefertermine, Vertragsstrafe
Liefertermine in der schriftlichen Bestellung/schriftlichen Bestätigung der Datokom GmbH sind für den Vertragspartner verbindlich und unbedingt einzuhalten. Die Liefertermine werden unter zu Grundlegung der Lieferfristen des Vertragspartners vereinbart.
Verzug tritt ohne weitere Mahnung und auch bei Teillieferung des Vertragspartners ein. Für die Einhaltung der Liefertermine ist die rechtzeitige und mangelfreie Erbringung der Vertragsleistung maßgebend. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung kommt es auf den Eingang am Erfüllungsort an.
Ist eine Lieferung mit Montage oder Service vereinbart, sind auch die Zusatzleistungen (d. h. Montage/Service) innerhalb der vereinbarten Lieferfrist/Liefertermin auszuführen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Datokom GmbH unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen, sollten Umstände eintreten oder für den Vertragspartner erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Liefertermine nicht eingehalten werden können; im selben Schreiben hat der Vertragspartner die voraussichtliche Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Eine verbindliche Terminverschiebung kann nur schriftlich erfolgen.
Die Datokom GmbH kann ohne vorherige Inverzugsetzung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % des Nettoauftragswertes der jeweiligen Bestellung pro angefangenen Werktag, maximal jedoch 5
% des jeweiligen Nettoauftragswertes vom Vertragspartner verlangen bzw. von der Vergütung des Vertragspartners in Abzug bringen, wenn vom Vertragspartner ein in der Bestellung genannter Termin schuldhaft überschritten wird. Der Datokom GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Datokom GmbH ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die vorbehaltlose Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung stellt keinen Verzicht auf die Rechte oder Ansprüche der Datokom GmbH wegen nicht rechtzeitiger Lieferung und Leistung dar.
Der Einsatz von Subunternehmern ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Datokom GmbH zulässig. Der Vertragspartner haftet für seine Subunternehmer.
Bei Lieferverzug des Vertragspartners stehen der Datokom GmbH im Übrigen die gesetzlichen Ansprüche zu.
Lieferbedingungen, Übernahme, Mängelrüge
Mehr- und Minder-, Voraus oder Teillieferungen sind nur nach vorheriger Zustimmung der Datokom GmbH zulässig.
Die Lieferung an die Datokom GmbH erfolgt gemäß DDP (Delivered Duty Paid) inclusive Transport, Verpackung, Versand und Entladung, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
Die Übergabe an die Datokom GmbH erfolgt gegen Empfangsbestätigung an der Empfangsstelle.
Gelieferte Waren werden durch die Datokom GmbH innerhalb einer angemessenen Frist auf sichtbare Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen geprüft; eine sich hieran innerhalb 14 Werktagen unverzüglich anschließende Rüge gilt als rechtzeitig. Verdeckte Mängel hat die Datokom GmbH innerhalb von 14 Werktagen nach Kenntniserlangung zu rügen.
Nicht vertrags- und bedingungsgemäß abgelehnte Ware durch die Datokom GmbH hat der Vertragspartner unentgeltlich frei Erfüllungsort durch vertrags- und bedingungsgemäße Ware zu ersetzen.
Der Vertragspartner trägt die Kosten und die Gefahr des Rücktransportes.
Ersatzteilversorgung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Ersatzteilversorgung für die an die Datokom GmbH gelieferten Waren für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Ende der Serienproduktion der Waren zu gewährleisten.
Die entsprechenden Ersatzteile hat der Vertragspartner zu marktüblichen Preisen zu liefern.
PREISE
Die Preise gelten einschließlich sämtlicher Nebenkosten, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Die Datokom GmbH vergütet dem Vertragspartner die in der Bestellung festgelegten Preise. Die vereinbarten Preise sind Festpreise (Nettopreise) zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnung, Zahlung
Rechnungen sind an die Datokom GmbH, Industriestr. 2b, 92439 Bodenwöhr zu richten; Der Datokom GmbH ist über jede Lieferung ein Lieferschein und eine gesonderte Rechnung zu erteilen.
Die Zahlung durch die Datokom GmbH erfolgt innerhalb 30 Werktagen nach Eingang einer prüffähigen, ordnungsgemäßen und den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 14, 14a UStG) entsprechenden Rechnung; entspricht eine Rechnung nicht den Voraussetzungen dieser Ziffer 8.2, tritt die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht ein.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn diese aus demselben Rechtsverhältnis stammen.
Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners aus dem Vertragsverhältnis mit der Datokom GmbH an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der Datokom GmbH zulässig.
Gewährleistung
Lieferungen des Vertragspartners haben dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen (ProdSG) und Vorschriften und Richtlinien (DIN- oder EN- Normen) zu entsprechen. Hierfür übernimmt der Vertragspartner die Gewährleistung.
Der Datokom GmbH stehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ungekürzt zu.
Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt 24 Monate und beginnt mit Übernahme der Bestellung durch die Datokom GmbH.
Die Rüge eines Mangels durch die Datokom GmbH hemmt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche der Datokom GmbH bis zur Beseitigung des Mangels. Die Mängelhaftung des Vertragspartners verlängert sich um den Zeitraum bis zum Wegfall des Hemmungsgrundes.
Die Datokom GmbH kann nach Wahl die Beseitigung oder die Neulieferung auf Kosten des Vertragspartners für alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel verlangen.
Nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Nacherfüllungsfrist für den Vertragspartner zur Behebung von Fehlern oder Mängeln ist die Datokom GmbH ohne weitere Androhung oder Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Schadenersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben vorbehalten.
HAFTUNG
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden die durch den Vertragspartner oder/und dessen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind im vollen Umfang nach den gesetzlichen Regelungen.
Der Vertragspartner stellt die Datokom GmbH von der Haftung gegenüber Dritten frei, die auf Grund der Leistungen des Vertragspartners durch Dritte gegenüber der Datokom GmbH beansprucht wird.
Gegenüber dem Vertragspartner haftet die Datokom GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist hierbei auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.
Die Einschränkungen der Haftung unter Punkt 11.3 stellen keinen Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, dar.
Ferner stellen die Einschränkungen der Haftung unter Punkt 11.3 keinen Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, dar. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schadenersatz
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Datokom GmbH von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Vertragspartner für ein schadhaftes Produkt verantwortlich ist und die Ursache im Organisations- und Herrschaftsbereich des Vertragspartners gesetzt wurde und der Vertragspartner im Außenbereich selbst haftet.
Eigentumsvorbehalt
Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Datenträger etc.), die dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum der Datokom GmbH. Beschädigungen an den Unterlagen sind der Datokom GmbH vom Vertragspartner zu ersetzen.
Vorbehaltsware, Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die Datokom GmbH behält an Produkten, die zur weiteren Verarbeitung dem Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, das Eigentum (Vorbehaltsware).
Die Datokom GmbH ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Schutzrechte
Der Vertragspartner garantiert, dass die Produkte frei von Rechtsmängeln sind und keine gewerblichen Schutzrechte Dritter bestehen, die den ordnungsgemäßen Gebrauch der Produkte behindern oder ausschließen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Datokom GmbH von Ansprüchen Dritter (auch außergerichtlich) auf eigene Kosten freizustellen, sowie die Datokom GmbH den Vertragspartner von einer Schutzrechtsverletzung unterrichtet.
Bei einer berühmten Schutzrechtsverletzung verschafft der Vertragspartner der Datokom GmbH unverzüglich und kostenfrei das Recht zur Weiternutzung oder verändert oder ersetzt den Vertragsgegenstand derartig, dass eine weitere Schutzrechtsverletzung nicht mehr gegeben ist.
Die gesetzlichen Ansprüche bleiben vorbehalten.
Produkthaftung und Versicherungspflicht
Soweit der Vertragspartner für einen Produktfehler verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die Datokom GmbH insoweit von sämtlichen Schäden und Kosten sowie Ansprüche Dritter freizustellen.
Im Rahmen der Freistellungsverpflichtung hat der Vertragspartner die Aufwendungen der Datokom GmbH zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich einer von der Datokom GmbH durchgeführten Rückrufaktion ergeben.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Vertragspartner hat für angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Insbesondere ist er verpflichtet, eine Produkthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 5 Mio. pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Der Vertragspartner hat den bestehenden Versicherungsschutz jährlich schriftlich nachzuweisen.
Geheimhaltung
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Vertraulichkeit bezüglich der überlassenen Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen).
Dritten dürfen die Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung der Datokom GmbH nicht zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind ausschließlich für die in der Bestellung angegebenen Zwecke zu verwenden. Nach Zweckerreichung sind die Unterlagen unaufgefordert und unentgeltlich an die Datokom GmbH zurückzugeben
Die Verpflichtung des Vertragspartners zur Geheimhaltung gilt auch nach Abwicklung des Auftrags und endet erst, wenn und soweit das in den Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen) enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist.
Rahmenverträge
Soweit mit dem Vertragspartner schriftliche Rahmenverträge bestehen, erfolgt die Bestellung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
Leistungsverweigerungsrecht
Die Datokom GmbH ist berechtiget, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Leistung des Vertragspartners zurückzuhalten, wenn der Vertragspartner fehlerhaft oder mangelhaft leistet. Rabatte, Skonti oder ähnliche Zahlungsvergünstigungen bleiben durch die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts der Datokom GmbH unberührt.
Rücktritt, Kündigung
Aus wichtigem Grund ist die Datokom GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen.
Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Vertragspartner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder wenn über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
Umweltschutz
Der Vertragspartner verpflichtet in jeder Phase der Realisierung des Projekts (Planung, Erstellung, Lieferung) den Umweltschutz zu berücksichtigen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
Vertragssprache ist deutsch.
In den gesetzlich zulässigen Fällen ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Datokom GmbH. Die Datokom GmbH ist berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Sitz zu verklagen.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Datokom GmbH, Industriestr. 2b, 92439 Bodenwöhr. Abweichendes hiervon kann sich aus der Bestellung ergeben.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erfüllt und der Unwirksamen möglichst nahekommt.